Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hundeauslaufservice bei Vamos Dogs
1. Während der Betreuungszeit bei Vamos Dogs bleibt der Hundehalter der
Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. Der Tierhalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten,
Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Anfrage vorzulegen.
3. Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine
Hundehaftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Anfrage vorzulegen.
4. Vamos Dogs setzt voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche
Anmeldung, Versicherung- und Chippflicht) eingehalten werden.
5. Vamos Dogs verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und
das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
6. Richtet der Hund bei Vamos Dogs Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile,
Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Hundehalter.
7. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden bei Dritten (Hunde/
Menschen) an, die der Auslaufgruppe angehören oder auch nicht, welcher
ausschließlich auf diesen Hund (z.B. durch aggressives Verhalten etc.)
zurückzuführen ist und eindeutig belegt werden kann (durch Vamos Dogs oder/und
anderen Zeugen), so übernimmt Vamos Dogs keine Haftung für den Zwischenfall,
sondern reicht diesen an den Hundebesitzer und dessen Versicherung zur
Regulierung weiter.
8. Sollte durch Verletzungen aus den Punkten 6 und 7 eine tierärztliche Behandlung
notwendig werden, so willigt der Hundehalter bereits jetzt schon darin ein, alle
entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
9. Der Hundehalter hat Vamos Dogs über sämtliche Besonderheiten vollständig zu
informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Tut er dies
nicht, fallen sämtliche Schäden und Kosten, die aus diesem Kontext entstehen, auf
den Tierhalter zurück.
10. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht ausgeführt.
11. Falls es durch eine unbemerkte Läufigkeit zu einer Deckung kommen sollte,
übernimmt Vamos Dogs dafür keinerlei Haftung.
12. Vamos Dogs muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten,
Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch
Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundehalter (z.B.
Behandlungskosten anderer Tiere).
13. Vamos Dogs wird sich nach besten Wissen und Gewissen um Ihren Hund
kümmern. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes
unverzüglich benachrichtigt. Falls nötig werden alle zuständigen Stellen (Polizei,
Tiersammelstelle, etc.) informiert und die Suche nach dem Hund aufgenommen.
Für unverschuldetes Entweichen des Hundes (z.B. Reißen des Halsbandes), sowie
Schäden und/oder gesundheitliche Folgen, die dadurch entstehen, wird keine
Haftung übernommen.
14. Vamos Dogs übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch artgerechte
Interaktion der Hunde untereinander sowie mit anderen Tieren/Wildtieren,
entstehen (Spielen, Toben, Raufen, etc.).
15. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 24 Stunden im Voraus
erfolgen. Hiervon ausgenommen sind eine nachweislich plötzliche Erkrankung oder
Läufigkeit des Hundes.
16. Wird die unter Punkt 15 genannte Frist unterschritten, behält sich Vamos Dogs das
Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Tagessatzes zu erheben.
17. Die Bezahlung erfolgt in Vorkasse in Höhe des jeweils Gewünschten Tarifs:
1er Karte (Tagessatz): 27€
5er Karte (Gültigkeit ab Kauf: 1 Monat): 130€
10er Karte (Gültigkeit ab Kauf: 3 Monate): 250€
18. Bei extremen Wetterlagen, wie z.B. Gewitter, Sturm, Blitzeis oder Hitzewelle,
macht Vamos Dogs den Auslaufservice täglich vom vorhergesagten Wetter
abhängig und informiert den Kunden morgens bis spätestens 8 Uhr, falls der
Service aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden kann.
19. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, daß während der Hundebetreunung ein
Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar
das Ableben des Hundes besteht.
20. Vamos Dogs haftet nicht für Wohnungsschlüssel.
21. Vamos Dogs haftet nicht für irgendwelche Schäden, Diebstahl, etc. in der Wohnung
des Tierhalters.
22. Vamos Dogs haftet nicht für Halsbänder, Leinen oder ähnliche Ausstattung.
23. Zivilrechtliche Schadenshaftungen schließt Vamos Dogs vertraglich aus.
24. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so
bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche
wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen
AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
25. Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB werden ab
dem 01.07.2020 wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Hundetraining bei Nadja Schlichting
1. Vertragsgegenstand
1.1. Nadja Schlichting bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde,
inbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende und
Wochenendseminare. Es werden Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Agressions- und
Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung von Nadja Schlichting bzw. der Buchung von Leistungen
handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB. Danach ist ein
bestimmter Erfolg seitens Nadja Schlichting nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter
Erfolg durch Vamos Dogs geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen
den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der
Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein
bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme eines Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach
ausdrücklicher Zustimmung durch Nadja Schlichting. Die
Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme des Hundes in die
Gruppenstunde werden ausschließlich durch Nadja Schlichting festgelegt.
1.4. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes
vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und
berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.5. Der Unterricht erfolgt an unterschiedlichen Örtlichkeiten, zb. beim Kunden
zuhause oder einer durch Nadja Schlichting für geeignet gehaltenen Örtlichkeit.
1.6. Nadja Schlichting ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem
Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen bzw. bei Ausschluss die nichterbrachte
Leistung teilweise oder ganz zu erstatten.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde versichert, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß
behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund
eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Impfpass und Versicherungspolice sind
Nadja Schlichting Anfrage vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, Nadja Schlichting vor Ausbildungsbeginn über
chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten,
Aggressivität, Ängstlichkeit oder Läufigkeit des teilnehmenden Hundes zu
informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist Nadja Schlichting berechtigt den Hund vom
Unterricht auszuschließen
2.4. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden
bei seinem Hund anwesend zu sein
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder
den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Website, dem Preisaushang
und/oder dem entsprechenden Werbemedium von Vamos Dogs zu entnehmen ist.
3.2. Es obliegt Nadja Schlichting im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung
geltend gemacht wird.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die
Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu.
Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen
Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis
darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf
Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte
wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Nadja Schlichting arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem".
Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den
jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor
Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der
vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu
vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil
dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der
Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht
nicht, wenn Vamos Dogs die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks,
Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle
sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die Nadja
Schlichting oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren
Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt
eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis
zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für
sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen,
die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung von Nadja Schlichting für vertragliche Pflichtverletzungen sowie
aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung
gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden,
Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten,
die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von
Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet Vamos Dogs für jeden Grad des
Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Nadja Schlichting.
6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch
wenn er auf Veranlassung von Nadja Schlichting handelt.
6.4. Soweit der Kunde durch Nadja Schlichting aufgefordert wird, den
teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des
Kunden bestehen.
7. Ton-,Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/
oder Leistungen jedweder Art von Nadja Schlichting nicht gestattet.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von Nadja Schlichting
ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine
ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet
und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den
Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung,
Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von Nadja
Schlichting erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im
Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages
erforderlich ist.
9.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung,
inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind
(Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Nadja Schlichting
abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der
Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt
ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder
darin eingewilligt.
9.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die
Dienstleistungen von Vamos Dogs mit dem Kunden zu ermöglichen und
abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des
mit Nadja Schlichting abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche
Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über
die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des
Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten
etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht,
es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten
des Kunden gelöscht.
10. Widerrufsrecht
10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes
vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den
Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung
von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen
Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies
bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä.
mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht
zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird
verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung.
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn Nadja Schlichting im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn
Nadja Schlichting auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des
Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen
Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken
berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als
vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die
dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen
vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur
Anwendung.